Sicherungsposten/EK-Bewacher

Sicherungsposten gemäß § 29 ff EisbAV, inklusive §§ 23 und 24 EisbEPV (SIG 4)

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Schulungskurs

Ausbildungsort

Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung

Art

Ausbildung

Dauer

1 Woche

Für wen ist dieser Kurs

Personen für den Einsatz als Sicherungsposten (gemäß § 29 ff EisbAV) und für die Tätigkeit Sicherung von Eisenbahnkreuzungen gemäß EisbEPV.

Inhalte

  • Selbständiges richtiges Verhalten im Gefahrenraum von Gleisanlagen
  • Selbständige Dienstleistung in der Funktion Sicherungsposten
  • Arbeitnehmer:innenschutz für Sicherungsposten
  • Sicherung von Eisenbahnkreuzungen im Regelfall und Störfall durch Bewachung
  • Sicherung von Eisenbahnkreuzungen durch Bewachung oder Bewachung von Eisenbahnkreuzungen im Störungsfall
  • Bedienung sicherungstechnischer Einrichtungen bei Eisenbahnkreuzungen bei Bewachung im Störungsfall

Allgemein

Sicherungsposten (Anhang 1 EisbAV)

  • Verhalten im Gefahrenraum von Gleisen (Bedeutung der Signale, etc.)
  • Gestaltung der Bahnanlagen
  • Grundlagen der Betriebsabwicklung: Organisation des Eisenbahnbetriebs
  • Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften für Sicherungsposten
  • Betriebsvorschriften für Sicherungsposten einschließlich Signalvorschriften

Sicherung von Eisenbahnkreuzungen (EisbEPV)

  • Allgemeine Grundlagen: Bahnanlagen, Blockstellen, Zugfolgestellen, Richtung, Gleis Wechselbetrieb, Fahrzeuge, Gesprächsabwicklung
  • Betriebliche Bestimmungen zu Funk- und Fernsprecheinrichtungen: Verständigungsarten, Gesprächsabwicklung
  • Sicherung von Eisenbahnkreuzungen durch Bewachung oder Bewachung von Eisenbahnkreuzungen im Störungsfall: Signalmittel und Dienstbehelfe, An- und Abmeldung, Führen betrieblicher Unterlagen, Zeichengebung
  • Betriebsabwicklung: Zugmeldeverfahren, Vorausmeldung, völlig gestörte Verständigung, Vollständigkeit des Zuges, Nebenfahrten, Zugbeobachtung

Besondere

  • 30.01. DV V3 i.d.g.F. gemäß Zuordnung „Bew. von EK“ (Bewachung von Eisenbahnkreuzungen), inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
  • 30.02. Signalbuch i.d.g.F. gemäß der Zuordnung "Bew. von EK“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
  • 30.03. ZSB i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „Bew. von EK“,  inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
  • 30.04. Dienstanweisung (auch im Sinne der EisbVO 2003) i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „Bew. von EK“, inkludiert auch die „allgemeinen" Fachkenntnisse
  • 30.05. Anweisungen der Betriebsleitung i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „Bew. von EK“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
  • 30.06. Zusammenstellung betrieblicher Erläuterungen i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „Bew. von EK“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
  • Bedienung Ortsschalterbetrieb
  • Störungen, Beschädigungen und Fehlen von Sicherungs­einrichtungen an EK
  • Außerbetriebnahme von EK
  • Gefahrgutgrundschulung (RID)

Arbeitsformen

  • Theoretischer Gruppenunterricht
  • Vortrag mit praktischen Beispielen
  • Schulungen im Gefahrenraum von Gleisen

Voraussetzungen

  • Mindestalter 20 Jahre
  • mind. Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß TfV
  • Sprachkenntnisse Deutsch Sprachniveau B2
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein

Abschluss

  • Teilnahmebestätigung
  • Prüfung

Dauer der Ausbildung

ca. 1 Woche

Anmeldung zum Kurs
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Die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer Klasse A2/A3 gemäß EU-Richtlinie 2007/59, EisbG/Teil 9.
Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung
6 Monate
Sicherungsposten/EK-Bewacher
Ausbildung
Sicherungsposten gemäß § 29 ff EisbAV, inklusive §§ 23 und 24 EisbEPV (SIG 4)
Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung
1 Woche
Sig 1/2
Ausbildung
Dieses Ausbildungsmodul ist Grundvoraussetzung für jede Tätigkeit im Gefahrenraum von Gleisen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung und nach entsprechender örtlicher Unterweisung gilt der Absolvent dieser Ausbildung als „ elektrotechnisch unterwiesene Person“ gemäß 12.01. (DV EL 52).
Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung
1 Tag
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