Sicherungsaufsicht
Sicherungsaufsicht gemäß §§ 27,28 EisbAV, gemäß § 25 EisbEPV (SIG 5)
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Vorteile ansehenSchulungskurs
Ausbildungsort
Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung
Art
Ausbildung
Dauer
1 Woche
Startdatum:
auf Anfrage
Veröffentlicht:
27.2.2024
Für wen ist dieser Kurs
Personen für den Einsatz als Sicherungsaufsicht gemäß §§ 27, 28 EisbAV und für die Tätigkeit Betriebskoordination gemäß EisbEPV.
Inhalte
- Selbständige Dienstleistung als Sicherungsaufsicht
- Arbeitnehmer:innenschutz für Sicherungsaufsicht
- An- und Abmelden von Arbeiten
- Koordination von betrieblichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Eisenbahnbetriebs bei Arbeiten
- Mündliche, fernmündliche sowie schriftliche Kommunikation mit anderen im Eisenbahnbetrieb und Eisenbahnverkehr tätigen Personen
Allgemein
- Sicherungsaufsicht (Anhang 2 EisbAV)
- Arbeitnehmer:innenschutz für Sicherungsaufsicht
- Betriebsvorschriften für Sicherungsaufsicht einschließlich Signalvorschriften
- Eisenbahntechnik: Bautechnik, Maschinentechnik, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik
- Betriebskoordination (EisbEPV)
- Allgemeine Regeln der Betriebsabwicklung und Regeln der Betriebsabwicklung im Gleisbereich
- Bezeichnungen von Gleisen, Weichen, Bahnsteigen und Signalen
- Vertiefende Kenntnisse der betrieblichen Kommunikation und Kommunikationsmittel
- Signale
- Grundlagen zum Betriebs- und Notfallmanagement
Besondere
- 30.01. DV V3 i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „AdB“ (Aufsichtsorgan des Bahnbetreibers), inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
- 30.02. Signalbuch i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „AdB“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
- 30.03. ZSB i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „AdB“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
- 30.04. Dienstanweisung (auch im Sinne der EisbVO 2003) i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „AdB“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
- 30.05. Anweisungen der Betriebsleitung i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „AdB“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
- 30.06. Zusammenstellung betrieblicher Erläuterungen i.d.g.F. gemäß der Zuordnung „AdB“, inkludiert auch die „allgemeinen“ Fachkenntnisse
- Gefahrgutgrundschulung (RID)
Arbeitsformen
- Theoretischer Gruppenunterricht
- Vortrag mit praktischen Beispielen
- Schulungen im Gefahrenraum von Gleisen
Voraussetzungen
- Mindestalter 20 Jahre
- mind. Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß TfV
- Sprachkenntnisse Deutsch Sprachniveau B2
- Hohes Verantwortungsbewusstsein
- Die erfolgreich abgeschlossene Prüfung Sicherungsposten gemäß § 29 ff EisbAV Bewacher von Eisenbahnkreuzungen. Für die Funktion Sicherungsaufsicht ist eine praktische Verwendung von mindestens 500 Stunden im Rahmen von Bauarbeiten im Gefahrenraum von Gleisen, davon mindestens 50 Stunden als Sicherungsposten erforderlich.
Abschluss
- Teilnahmebestätigung
- Prüfung
Dauer der Ausbildung
ca. 1 Woche
Alle Kurse gem. EisbEPV, FK-V & TFVO
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Mit unseren meist gebuchten Schulungskursen bieten wir maßgeschneiderte Bildungslösungen für die spezifischen Anforderungen der Eisenbahnbranche. Steigern Sie die Kompetenz Ihrer Teams und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch branchenführende Qualifikationen.
Triebfahrzeugführer A2/A3
Ausbildung
Die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer Klasse A2/A3 gemäß EU-Richtlinie 2007/59, EisbG/Teil 9.
Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung
6 Monate
Sicherungsposten/EK-Bewacher
Ausbildung
Sicherungsposten gemäß § 29 ff EisbAV, inklusive §§ 23 und 24 EisbEPV (SIG 4)
Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung
1 Woche
Sig 1/2
Ausbildung
Dieses Ausbildungsmodul ist Grundvoraussetzung für jede Tätigkeit im Gefahrenraum von Gleisen. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung und nach entsprechender örtlicher Unterweisung gilt der Absolvent dieser Ausbildung als „ elektrotechnisch unterwiesene Person“ gemäß 12.01. (DV EL 52).
Gunskirchen bei Wels oder nach Vereinbarung
1 Tag
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